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HÄUFIGE FRAGEN

Die Aufteilung der Kosten: 

Die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern bzw. in den Rohrleitungen ermöglichen die Ermittlung des individuellen Verbrauchs jeden einzelnen Nutzers. Sofern das Heizkostengesetz zur Anwendung gelangt, hat die Trennung der Heizungs- und Warmwasserkosten entsprechend den Ergebnissen der Erfassung zu erfolgen. Ist eine derartige Erfassung nicht möglich, so sind von den gesamten Kosten mindestens 60% und höchstens 80% der Heizung und der jeweilige Rest dem Warmwasser zuzurechnen. Von den so ermittelten Kosten sind mindestens 55% und höchstens 75% der Energiekosten nach dem Verbrauch und der Rest nach der beheizbaren Nutzfläche aufzuteilen. Mangels einer gegenteiligen schriftlichen und einstimmigen Vereinbarung aller Miteigentümer hat die Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten im Verhältnis 70:30, und die Aufteilung der Energiekosten nach den Verbrauchsanteilen und der beheizbaren Nutzfläche im Verhältnis 65:35 zu erfolgen. Mit der erwähnten schriftlichen Vereinbarung können die Miteigentümer eine andere Verteilung innerhalb des vorher erwähnten Rahmens treffen. 

 

Wie funktioniert ein Heizkostenverteiler (Verdunster)? 

Die Temperatur des Heizkörpers überträgt sich auf die im Gerät – auch Verdunster genannt – befindliche Ampulle. Die Spezialflüssigkeit in dieser Ampulle verdunstet. Je heißer der Heizkörper wird und je länger diese Wärme auf das Röhrchen einwirkt, umso größer ist die Verdunstungsmenge, die den Maßstab für die Wärmeabgabe des Heizkörpers darstellt. Die Ablesewerte sagen jedoch nichts über die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge aus, sondern zeigen nur den anteiligen Verbrauch der einzelnen Heizkörper am Gesamtwärmeverbrauch des gesamten Hauses an. 

 

Welche Bedeutung haben die Skalen? 

Standardmäßig ist auf dem Gerät die Einheitsskala angebracht. Die Anzeigenwerte nach Einheitsskala werden vor der Übernahme in die Abrechnung in Verbrauchswerte umgerechnet. 

 

Kann man über die Ablesewerte auf die Heizkosten schließen? 

Nein! Die Heizkostenverteiler sind Hilfsinstrumente zur Heizkostenabrechnung. Erst die Summe der Verbrauchseinheiten aller Wohnungen im Verhältnis zu den gesamten Heizkosten ermöglicht die Errechnung der Kosten für Ihre Wohnung. Sie können daher aus der Anzahl der abgelesenen Verbrauchseinheiten nicht auf die Höhe Ihrer Heizkosten schließen. 

 

Sind die Verbrauchswerte von Jahr zu Jahr vergleichbar? 

Nein! Selbst bei gleichem Brennstoffverbrauch in verschiedenen Heizperioden kann es zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen kommen. Das hängt u. a. mit den unterschiedlichen Außentemperaturen, der Länge der Heizperiode etc. zusammen. Trotzdem bleibt die Verteilung gerecht, da sämtliche Ablesewerte eines Hauses addiert und den gesamten Heizkosten gegenüber gestellt werden. 

 

Was geschieht nach der Ablesung? 

Die Ablesewerte und die Angaben der Hausverwaltung bzw. der Vermieter oder Eigentümer für die Abrechnung werden gespeichert (z.B. anfallende Kosten, Wohnungswechsel, etc.). Sind alle notwendigen Daten vorhanden, erfolgt mit Hilfe der EDV die Heizkostenabrechnung für die einzelnen Wohnungen. Der Eigentümer oder die Hausverwaltung erhält eine Gesamtabrechnung für seine Unterlagen und für die Weitergabe an die Nutzer je eine Einzelabrechnung. 

 

Was sind elektronische Heizkostenverteiler? 

Alle elektronischen Heizkostenverteiler erfassen mit einem Fühler Heizkörpertemperaturen präziser, schneller und feiner abgestuft als es mit nicht-elektronischen möglich ist. Ein Mikro-Chip modernster Bauart rechnet blitzschnell mit diesen Werten und berücksichtigt feinste Temperaturunterschiede, die sich aus der Differenz zwischen den vom Fühler ermittelten Werten und einem programmierten Festwert für 20°C Raumlufttemperatur ergeben („Einfühlersystem“). Er wandelt diese Werte um in ablesbare Anzeigewerte. Dieser Werte ändern sich umso schnellen, je heißer ein Heizkörper jeweils ist. 

 

Was sind Wärmezähler? 

Wärmezähler ermöglichen im Gegensatz zu den Heizkostenverteilern eine physikalisch exakte Wärmemessung. Sie werden in das Rohrleitungsnetz eingebaut. Der Wärmeverbrauch wird aus der Temperaturdifferenz zwischen Heizungsvorlauf und – rücklauf sowie die Durchflussmenge errechnet und in kWh oder MWh angezeigt. Die Geräte unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen und müssen nach 5 Jahren nachgeeicht bzw. beglaubigt werden. 

 

Was sind Wasserzähler? 

Wasserzähler werden ebenfalls in das Rohrleitungssystem eingebaut und zeigen den Wasserverbrauch im m³ an. Sie unterliegen ebenfalls den eichrechtlichen Bestimmungen.